
Sie sind
hier: Startseite » Mitgliederservice » Mitgliedsbeiträge
MITGLIEDSBEITRÄGE HAUPTVEREIN (Auszug
aus der Beitragsordnung)
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgesetzt:
1.
2.
3.
4.
5.
Beitragsgruppen/Jahresbeitrag
Erwachsene
nach Vollendung des 18. Lebensjahres*
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*
sowie Auszubildende, Schüler, Studenten bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres*
Senioren / Seniorinnen nach Vollendung des 65. Lebensjahres*
Zum Wehr- oder Ersatzdienst einberufene Mitglieder
für die Dauer der Dienstleistung
Höchstbeitrag für Familien, Lebensgemeinschaften und
Jugendliche einer Familie der Beitragsgruppe 2
* Stichtag der Vollendung eines Lebensjahres ist der
1. Januar
des jeweiligen Beitragsjahres.
Aufnahmegebühr
Mitglieder der Beitragsgruppen 1, 3, 4 und
5
Mitglieder der Beitragsgruppe 2